Videos archivieren

Ich beobachte Spiele und Events von Rapid und verfolge auch Videos, die in diesem Zusammenhang publiziert werden. Wer ein Sammler ist, legt sich ein Video-Archiv an und kopiert auch das eine oder andere Video auf den PC. Doch dabei treten manchmal auch Schwierigkeiten auf. Rapid präsentiert sich in der wöchentlichen Sendung „Rapid-Viertelstunde“ auf W24. Bis vor einigen Monaten war es ganz einfach möglich, eine solche Folge zu archivieren, man musste nur den Link zum Video aus der HTML-Datei herauslesen und die mp4-Datei speichern. Dann kam aber ein Redesign des Portals und jetzt ist alles anders. Wahrscheinlich gibt es den Link immer noch, doch ist alles derart in JavaScript verklausuliert, dass einem ein bisschen der Plan fehlt, wo die richtige Adresse der Datei zu finden ist. Bei einer „Hausaufgabe“, die mir von einem unserer Mitglieder gestellt wurde, benutzte ich zum Zuschneiden eines Videos den AVS Video Editor und dieser Editor hat eine interessante Funktion: man kann damit jedes Video, das am PC abgespielt wird, in einer Datei speichern.  Man wählt nach dem Start des Programms die Option „Bildschirm aufnehmen“,  im Bild die dritte Option: Jetzt kann man alles aufzeichnen, was sich innerhalb eines definierbaren Rahmens befindet. Das folgende Bild zeigt die geöffnete Seite von W24. Man sieht den Beginn der Folge 158 der Rapid-Viertelstunde mit dem Moderator Andy Marek. Der strichlierte Rahmen rund um das Bild wird auf das richtige Maß gezogen, mit den Bedienleiste unterhalb des Bildes startet man die Aufnahme und beendet sie. Während der Aufnahme darf man natürlich kein weiteres Fenster über das Video legen. Schließlich wählt man in AVS die Option „Film erstellen…“, wählt die Filmqualität und wartet ein bisschen. Diese Viertelstunde erzeugt ein Video mit ca. 128 MB. Wem das zu groß ist, kann entweder in „Film erstellen…“ ein anderes Ausgabeformat wählen oder die Datei etwa mit dem Programm „Handbrake“ verkleinern. Die Dateigröße reduzierte sich dabei auf 55 MB.

Ob man das darf?

Für den Privatgebrauch gibt es da vermutlich kein Problem, speziell, wenn man kein Jurist ist:-) Weiterverbreiten darf man die Aufzeichnung aber nicht. 

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